Gewährleistungslabel und GARAN-Label

Um die neuen EU-Informationspflichten zu erfüllen, bietet die Shop-Software nun zwei zusätzliche Möglichkeiten, um auf gesetzliche Rechte und Herstellergarantien hinzuweisen.
Händler können nun den Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung bereitstellen, um Kunden über ihre Rechte zu informieren.
Bei Produkten, für die eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren gilt, können Händler das GARAN-Label direkt zu den Produkten hinzufügen.