Allgemeine Geschäftsbedingungen ePages GmbH
ePages – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-Miete
§ 1 Geltung / Regelungsgegenstand
Diese besondere Bedingungen für die Software-Miete gelten ausschließlich für die Vermietung von Standard-Software der ePages GmbH.
Während der Laufzeit dieses Mietvertrages hat der Mieter auch das Recht auf die Inanspruchnahme des „Supports“ von ePages für die gemietete Software sowohl im Hinblick auf die aktuelle Version als auch für sämtliche Update und Upgrade Versionen der gemieteten Software. Der Maintenance Support deckt den Support für alle Funktionen der Standard-Software ab. Zusätzliche Programmierungen an der ePages-Software des Endkunden werden mit dem Maintenance-Support nicht unterstützt.
§ 2 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit der Miete von Shop-Paketen beträgt einen Monat, und hiernach sind die Abonnements zu den Webshop-Paketen monatlich kündbar.
Der Mietvertrag verlängert sich nach dem ersten Monat entsprechend automatisch um weitere Folgemonate, wenn der Händler den Vertrag nicht abkündigt. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform oder kann vom Kunden im Dashboard veranlasst werden.
Während der Vertragslaufzeit ist ePages berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen, wenn besondere Kündigungsgründe vorliegen.
Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages wird durch die Regelung dieses Paragrafen nicht eingeschränkt.
§ 3 Mietzinsanpassung, Mietzinszahlung
ePages behält sich vor, den Mietzins für die jeweils vom Mieter genutzte Software an die dann gültige Preisliste von ePages anzupassen. ePages wird den Mieter über Änderungen der Preisliste in Bezug auf die vom Mieter genutzte Software wenigsten drei Monate vor Inkrafttreten informieren.
Gerät der Mieter mit der Mietzinszahlung für mehr als 30 Tage in Verzug, steht ePages das Recht zu, alle Leistungen wie Aktivierung der Software durch Lizenzschlüssel und Support bis zur Zahlung der rückständigen Mietzinsen einzustellen, ohne dass es dafür einer weiteren Mitteilung an den Mieter bedarf.
§ 4 Außerordentliche Kündigung
Beiden Vertragsparteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages zu, für den Fall, dass die andere Vertragspartei wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt. Die Parteien schließen jedoch solche Kündigungsgründe ausdrücklich aus, die nicht die Funktionsfähigkeit der ePages-Software beeinträchtigen. ePages ist berechtigt, diesen Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn insbesondere eine der nachfolgenden Bedingungen eintreten:
Der Mieter hat gegen die Software-Lizenzbestimmungen von ePages verstoßen.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch ePages, die der Mieter schuldhaft herbeigeführt oder veranlasst hat, behält ePages den Anspruch auf die Zahlung des gesamten Mietzinses für die Ursprünglich vereinbarte Laufzeit dieses Mietvertrages.
§ 5 Updates und Upgrades der ePages-Software
(1) ePages wird dem Mieter während der Vertragslaufzeit alle Updates der gemieteten ePages-Software zur Verfügung stellen.
(2) Unter Updates sind solche neue Software-Versionen zu verstehen, die Produktverbesserungen enthalten. Updates der ePages Software haben jeweils eine höhere Versionsnummer als die Vorgängerversion der jeweiligen Software.
§ 6 Lizenzbestimmungen bei Update/Upgrade
Für die mit dem Mietvertrag vereinbarten Nutzung der ePages-Software gelten die jeweils gültigen ePages Enduser-Lizenzbestimmungen (EULA). Im Falle der Nutzung eines Updates oder Upgrades der vertragsgegenständlichen Software gelten die dann jeweils gültigen ePages EULA. Im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ePages für den Verkauf von Standardsoftware Anwendung.
Endbenutzer Lizenz- und Nutzungsbedingungen
§ 1 NUTZUNGSUMFANG
ePages räumt dem Anwender das einfache, nicht ausschließliche, und zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses zur Lizenzmiete begrenzte Recht zur Nutzung der Vertragssoftware in Abhängigkeit vom erworbenen Lizenztyp und dessen Funktionsumfang ein
§ 2 URHEBER-/ UND SCHUTZRECHTE/ DRITTRECHTE
(1) Der Anwender erkennt die Urheberrechte von ePages und damit die ausschließlichen Nutzungsund Verwertungsrechte an der Software an.
(2) Der Anwender erkennt die Marken-, Warenzeichen-, Namens- und Patentrechte von ePages an der Software und der dazugehörigen Dokumentation an.
(3) Soweit ePages in die Vertragssoftware integrierte lizenzierte Software von Dritten („embedded licences“) liefert, ist deren Einsatz nur in Verbindung mit der ePages Vertragssoftware zulässig.
§ 3 SOFTWARE-UPDATES
ePages kann nach seinem Ermessen Updates und Upgrades der Software zur Verfügung stellen, und diese automatisch auf der Plattform einzuspielen.
§ 4 EINSTELLEN VON INHALTEN
(1) Der Anwender ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. ePages übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.
(2) Der Anwender erklärt und gewährleistet auch gegenüber ePages, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm in der Software eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte mit der Vertragssoftware zu nutzen.
§ 5 VERBOTENE AKTIVITÄTEN
(1) Dem Anwender sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Software untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind dem Anwender folgende Handlungen untersagt:
– das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
– die Verwendung von Inhalten, durch die andere Marktteilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
– die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
(2) Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist ePages berechtigt und ggf. auch verpflichtet, Aktivitäten des Anwenders zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.
§ 6 SPERRUNG VON ZUGÄNGEN
(1) ePages kann den Zugang des Anwenders zur Vertragssoftware vorübergehend sperren oder die Softwarelizenz dauerhaft löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Anwender gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird ePages die berechtigten Interessen des Anwenders angemessen berücksichtigen und den Provider konsultieren. Bei Kenntnisnahme eines möglichen Rechtsverstoßes wird der Anwender hierüber unverzüglich informiert, und ihm eine kurzfristige, wie angemessene Frist zur Stellungnahme, respektive zu einer Abhilfe bzgl. des Rechtsverstoßes eingeräumt.
(2) Im Falle der vorübergehenden sperrt ePages die Zugangsberechtigung des Anwenders und benachrichtigt diesen hierüber per E-Mail.
(3) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert ePages nach Ablauf der Sperrzeit bzw. nach bestätigter Korrektur zum Rechtsverstoß die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Anwender hierüber per E-Mail. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung bzw. eine gelöschte Softwarelizenz kann durch ePages nicht wiederhergestellt werden.